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Peter Wirth - Doris Wirth | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.5.6 Vielfalt der Verantwortlichkeiten im Wohnrecht

In der Praxis ergeben sich durch komplexe Rechtsbeziehungen im Wohnrecht auch vielfältige Fürsorgepflichten, die sich in abgestufter Form auch auf mehrere Vertragspartner erstrecken können. Als Beispiel soll dies an einer Eigentümergemeinschaft gezeigt werden (Abbildung 10.5.6-1).

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