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Dokument-ID: 1245014
10.5.6 Vielfalt der Verantwortlichkeiten im Wohnrecht
In der Praxis ergeben sich durch komplexe Rechtsbeziehungen im Wohnrecht auch vielfältige Fürsorgepflichten, die sich in abgestufter Form auch auf mehrere Vertragspartner erstrecken können. Als Beispiel soll dies an einer Eigentümergemeinschaft gezeigt werden (Abbildung 10.5.6-1).