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Dokument-ID: 1240989
2.4.4 Delegation von Pflichten
Pflichten können auch delegiert werden. Dabei ist zu beachten, dass eine vollständige Übertragung der Pflichten (= Betreiberverantwortung) zu 100 % nicht möglich ist! Das bedeutet, dass einige Pflichten immer beim Unternehmer, beim Geschäftsführer oder bei der Führungskraft verbleiben und auch eine Delegation nur im beiderseitigen und schriftlichen Einverständnis möglich ist.