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Dokument-ID: 1241312
4.5.14 Brandschutzbuch
Die Erstellung und Führung eines Brandschutzbuches durch Brandschutzbeauftragte ist eine wesentliche sicherheitstechnische und organisatorische Verpflichtung. Das Brandschutzbuch unterstützt die Brandschutzbeauftragten bei der Ausübung ihrer Funktionen und Tätigkeiten, im Besonderen bei der Protokollierung der notwendigen Eigenkontrollen laut TRVB (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz).