Neu
Dokument-ID: 1245043
10.6.4.4 Schul- und Kindergartengebäude
Im Brandschutz greift wieder die OIB-Richtlinie 2:
Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 – ausgenommen solche mit nur einem oberirdischen Geschoß – sind als Gebäude der Gebäudeklasse 3 einzustufen, wenn sie als Schule oder Kindergarten oder damit vergleichbar genutzt werden.