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Roland Falk | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.12.1 Einleitende Bemerkungen

Das Vergaberecht ist eine komplexe und durchaus vielschichtige Rechtsmaterie. „Vergaberecht“ bezeichnet dabei all jene Bestimmungen, die von (gewissen) Auftraggebern eingehalten werden müssen, wenn sie Bau-, Liefer- und Dienstleistungen am Markt beschaffen wollen. Für öffentliche Auftraggeber (z.B. Gemeinden), aber auch für Auftragnehmer der öffentlichen Hand ist es wichtig, die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen, also die Dos and Don´ts, zu kennen.

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