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Dokument-ID: 1244251
5.9.9 Die Betriebskontrolle
Die Betriebskontrolle einer überwachungsbedürftigen Hebeanlage ist eine periodische Prüfung der Anlage auf Betriebssicherheit durch eine Betreuungsperson eines Betreuungsunternehmens, eines Aufzugswärters bzw eines Hebeanlagenwärters.