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Philippe Wanzenböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9.9 Die Betriebskontrolle

Die Betriebskontrolle einer überwachungsbedürftigen Hebeanlage ist eine periodische Prüfung der Anlage auf Betriebssicherheit durch eine Betreuungsperson eines Betreuungsunternehmens, eines Aufzugswärters bzw eines Hebeanlagenwärters.

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