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Albert Scherzer | Glossar

Bartransaktion

Bartransaktion ist eine Transaktion, bei der Geldmittel in Bargeld (Banknoten/Münzen) ein- oder ausgezahlt, gewechselt oder in sonstiger Weise bar bewegt werden, sei es am Schalter, über Einzahlungs-/Auszahlungsprozesse oder im Rahmen bestimmter Dienstleistungen. Bargeld ist geldwäscherechtlich besonders risikobehaftet, weil es anonym, unmittelbar verfügbar und schwer rückverfolgbar ist; Bartransaktionen sind daher typische „Einstiegspunkte“ für Platzierungshandlungen und häufig Gegenstand spezifischer Schwellen- und Risikoregeln in den Präventionssystemen. Im österreichischen Finanzsektor wirkt das vor allem über den risikobasierten Ansatz des FM GwG. Barbewegungen, die in Betrag, Häufigkeit oder Zweck unplausibel erscheinen, lösen regelmäßig erhöhte Prüfintensität (zB Herkunft der Mittel, wirtschaftlicher Hintergrund, Zweck der Transaktion) und gegebenenfalls verstärkte Sorgfalt aus. Die FMA hat in Rundschreiben und Aufsichtspraxis wiederholt hervorgehoben, dass bestimmte Bargeldbewegungen (zB Ein- und Auszahlungen ab einer Schwelle) als auslösendes Ereignis für Sorgfaltspflichten zu behandeln sind. Zusätzlich werden auf EU-Ebene durch die AMLR Bargeldrisiken stärker einheitlich adressiert, was mittelbar die österreichische Praxis bei Limits, Monitoring und Dokumentationsanforderungen weiter prägt.