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Albert Scherzer | Glossar

CDD (Customer Due Diligence)

CDD bezeichnet die kundenbezogenen Sorgfaltspflichten, also den gesamten Prozess der Identifizierung, Risikoeinschätzung, Überwachung und laufenden Aktualisierung von Kundeninformationen im Rahmen der Geldwäscheprävention. Im österreichischen Finanzsektor entspricht CDD inhaltlich den Sorgfaltspflichten nach dem FM GwG. Dazu gehören die Identifizierung und Überprüfung des Kunden, die Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers, die Einholung von Informationen über Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung, die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehung und Transaktionen sowie die Sicherstellung, dass Unterlagen und Daten aktuell, angemessen und konsistent sind. CDD ist ausdrücklich risikobasiert. Umfang, Tiefe und Häufigkeit der Prüfungen orientieren sich an Kundenrisiko, Produkt- und Dienstleistungsrisiko, Transaktionsrisiko und Länder-/Jurisdiktionsrisiko. CDD hat zudem eine klare zeitliche Logik. Bestimmte Handlungen oder Transaktionen dürfen grundsätzlich erst durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Sorgfaltsschritte abgeschlossen sind; wenn CDD nicht möglich ist, sind Geschäftsbeziehungen nicht zu begründen bzw zu beenden und Transaktionen zu unterlassen. In der Praxis ist CDD daher kein einmaliger Onboarding-Schritt, sondern ein fortlaufender Kontrollkreislauf aus Datenerhebung, Plausibilisierung, Monitoring, Abweichungsmanagement, Eskalation und revisionssicherer Dokumentation.