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Albert Scherzer | Glossar

Identitätsfeststellung

Identitätsfeststellung ist der Prozess, bei dem die Identität eines Kunden und gegebenenfalls der für ihn handelnden Person erhoben und anhand geeigneter, verlässlicher Quellen überprüft wird. Sie ist Kernbestandteil der Sorgfaltspflichten und Grundlage für alle weiteren Prüfungen, insbesondere wirtschaftlicher Eigentümer, PEP-Status, Sanktionsscreening, Monitoring und Auskunftsfähigkeit. Bei natürlichen Personen umfasst Identitätsfeststellung typischerweise die Erhebung von Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift sowie die Prüfung anhand amtlicher Ausweisdokumente oder vergleichbarer verlässlicher Nachweise. Bei juristischen Personen sind Firma, Rechtsform, Sitz, Registernummer, Vertretungsorgane und die Existenz im Rechtsverkehr zu prüfen, häufig anhand von Firmenbuchauszug und Gründungsunterlagen. Geldwäscherechtlich ist Identitätsfeststellung nicht nur ein einmaliger Schritt. Sie muss aktuell bleiben. Änderungen in personenbezogenen Daten, in Vertretungsbefugnissen oder in der rechtlichen Struktur können eine Aktualisierung und gegebenenfalls erneute Verifizierung erfordern. Wenn die Identität nicht verlässlich festgestellt werden kann, dürfen Geschäftsbeziehungen grundsätzlich nicht begründet oder fortgeführt werden und Transaktionen sind zu unterlassen. Das macht Identitätsfeststellung zu einer zentralen Entscheidungs- und Abbruchschwelle im Präventionssystem.