Meldepflicht
Meldepflicht ist die gesetzliche Pflicht eines Verpflichteten, bei Vorliegen eines relevanten Verdachts eine Verdachtsmeldung an die zuständige Meldestelle abzugeben. Der Kern ist nicht der Nachweis einer Straftat, sondern die Pflicht, bei Tatsachen oder Umständen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten, das staatliche Analysesystem zu informieren. Die Meldepflicht ist damit ein zentrales Bindeglied zwischen privater Prävention und behördlicher Aufklärung. In der Praxis verlangt sie ein internes Verfahren, das Verdachtsindikatoren erkennt, intern bewertet, Entscheidungsschritte dokumentiert und eine Meldung in ausreichender Qualität sicherstellt. Inhaltlich muss eine Meldung so gestaltet sein, dass sie für die Analyse verwertbar ist, also Beteiligte, Transaktionsdaten, wirtschaftlichen Hintergrund, Auffälligkeiten und bereits gesetzte Prüfmaßnahmen klar darstellt. Meldepflicht ist risikobasiert, aber nicht beliebig. Wenn der Verdacht begründet ist, darf er nicht aus Geschäftsinteresse ignoriert oder verzögert werden. Zugleich ist die Meldepflicht regelmäßig mit Folgefragen verknüpft, etwa zur Sperrung von Transaktionen, zu Auskunftsersuchen oder zu ergänzenden Informationslieferungen. Ein wirksames Meldewesen setzt daher klare Zuständigkeiten, Eskalationsregeln, Fristenmanagement, IT-Unterstützung und Schulung voraus.