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Neu Dokument-ID: 1257071

Albert Scherzer | Glossar

Offenlegung wirtschaftlicher Eigentümer

Offenlegung wirtschaftlicher Eigentümer bezeichnet die Pflicht, die natürlichen Personen zu identifizieren und transparent zu machen, die eine juristische Person, eine sonstige Rechtseinheit oder eine Struktur letztlich besitzen oder kontrollieren. Sie ist zentral, weil Geldwäsche häufig über vorgeschobene Gesellschaften, Treuhandstrukturen oder mehrstufige Beteiligungsketten verschleiert wird. In Österreich wirkt die Offenlegung über zwei Ebenen. Einerseits müssen Verpflichtete im Rahmen der Sorgfaltspflichten die wirtschaftlichen Eigentümer ermitteln, überprüfen und dokumentieren. Andererseits existiert mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer ein eigenes Transparenzinstrument, das die Meldung und Verfügbarkeit solcher Angaben strukturiert. Offenlegung bedeutet dabei mehr, als einen Namen zu kennen. Es geht um die nachvollziehbare Darstellung von Eigentums- und Kontrollstrukturen, die Bewertung, ob die Angaben plausibel sind, und die Beurteilung, ob die Kontrollausübung direkt oder indirekt erfolgt. In der Praxis sind besonders komplexe Ketten, Auslandsbezüge, Stiftungen, Treuhandverhältnisse oder Nominee-Konstruktionen herausfordernd. Wenn wirtschaftliche Eigentümer nicht zuverlässig ermittelt werden können, sind verstärkte Prüfungen und gegebenenfalls die Begründung eines Alternativansatzes erforderlich, etwa über Kontrollorgane. Unklare Offenlegung ist zugleich ein starker Risikofaktor und kann bis zur Ablehnung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung führen.