5.1 Supranationale Risikoanalyse
Die Europäische Kommission hat ihre erste supranationale Risikobewertung (SNRA) im Jahr 2017 und die zweite im Jahr 2019 veröffentlicht. Die dritte supranationale Risikobewertung der Kommission aus dem Jahr 2022 besteht aus zwei Dokumenten: • [Fußnote: Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Bewertung der mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung für den Binnenmarkt, COM/2022/554 final, 27.10.2022; COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT Accompanying the document REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the assessment of the risk of money laundering and terrorist financing affecting the internal market and relating to cross-border activities, SWD/2022/344 final, 27.10.2022.] aus dem vorliegenden Bericht und einer ausführlichen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die zusammen eine umfassende Darstellung der Risiken in allen relevanten Bereichen sowie die erforderlichen Empfehlungen zu ihrer Bekämpfung enthalten. Gem Art 6 Abs 1 RL (EU) 2018/843 muss die Europäische Kommission ihren Bericht alle zwei Jahre (oder bei Bedarf auch öfter) aktualisieren. Bei der aktuellen Risikobewertung, die sich durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie leicht verzögert hat, werden alle in früheren Risikobewertungen erfassten Sektoren neu bewertet und, sofern sich die Umstände nicht geändert haben, die im Bericht von 2019 enthaltenen Informationen aktualisiert und präzisiert. Für die Sektoren oder Produkte, bei denen relevante Veränderungen festgestellt worden sind, wurde infolge der Bewertung zudem eine Neuberechnung der Höhe der entsprechenden Risiken vorgenommen (zB für Kryptowerte und Online-Glücksspiele – zwei Sektoren, in denen das Risiko jetzt höher ist).