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Albert Scherzer | Glossar

EU-Finanzsanktionen

EU-Finanzsanktionen sind restriktive Maßnahmen der Europäischen Union, die den Umgang mit Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen, Einrichtungen oder Staaten beschränken. Typische Elemente sind das Einfrieren von Vermögenswerten, Bereitstellungsverbote, Verbote bestimmter Finanzdienstleistungen sowie sektorale Beschränkungen, etwa im Kapitalmarktbereich oder bei bestimmten Gütern und Dienstleistungen. Für Österreich sind EU-Finanzsanktionen grundsätzlich unmittelbar verbindlich, weil sie regelmäßig in Form von EU-Verordnungen erlassen werden, die direkt gelten. Für Verpflichtete sind sie operativ deshalb besonders relevant, weil Sanktionsverstöße hohe rechtliche und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen können. In der geldwäscherechtlichen Praxis werden EU-Finanzsanktionen daher systematisch in Kundenannahme, laufende Überwachung und Transaktionsabwicklung integriert. Das umfasst Screening gegen einschlägige Listen, Trefferbearbeitung, Eskalationsprozesse, Sperrmaßnahmen und eine nachvollziehbare Dokumentation. Sanktionsrisiken und Geldwäscherisiken sind dabei zu trennen, wirken aber oft zusammen, etwa wenn komplexe Strukturen verwendet werden, um gelistete Personen zu verschleiern oder Umgehungen zu ermöglichen. In solchen Fällen steigt regelmäßig auch die geldwäscherechtliche Prüfintensität.