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Albert Scherzer | Glossar

Strohmann

Strohmann bezeichnet eine Person, die nach außen als Inhaber, Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigter auftritt, tatsächlich aber im Interesse einer anderen Person handelt, um deren Identität, Kontrolle oder Vermögenszuordnung zu verschleiern. Geldwäscherechtlich ist der Strohmann besonders relevant, weil er typische Umgehungsstrukturen ermöglicht. Er kann verwendet werden, um den wirtschaftlichen Eigentümer zu verdecken, PEP-Nähe zu verschleiern, Sanktionen zu umgehen oder die Herkunft von Mitteln zu maskieren. In der Praxis sind Strohmannkonstellationen oft an Indikatoren erkennbar, etwa fehlendes eigenes wirtschaftliches Profil, fehlende Kenntnis über Zweck und Details der Transaktion, unplausible finanzielle Leistungsfähigkeit, wiederkehrende Steuerung durch Dritte oder eine Struktur, bei der Nutzen und Risiko offensichtlich nicht beim formalen Kunden liegen. Für Verpflichtete folgt daraus eine Pflicht zur vertieften UBO-Ermittlung und zur Plausibilisierung, wer tatsächlich kontrolliert und in wessen Interesse gehandelt wird. Wenn die wirtschaftliche Kontrolle nicht transparent ist oder Erklärungen nicht stimmig sind, sind verstärkte Sorgfalt und konsequente Eskalation erforderlich. Strohmannstrukturen sind zudem ein klassischer Grund, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, weil die Transparenzanforderungen nicht erfüllt werden können.