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Dokument-ID: 1260761
5.2.4.1 Notwendige Betriebsvereinbarung
Eine notwendige Betriebsvereinbarung liegt vor, wenn die in geplante Regelung/Maßnahme nur durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung umgesetzt werden darf, aber nicht auch durch Einzelvereinbarung. Darunter fallen die in § 96 ArbVG genannten Maßnahmen: