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Dokument-ID: 1153465
3.4.2 Anforderungen an ärztliche Anordnungen; Weiterdelegation und Eigenverantwortlichkeit
Die pflegerischen Maßnahmen fallen in den Kernkompetenzbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. In diesem Bereich ist daher auch keine ärztliche Anordnung vorgesehen.