© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1141668

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.9 Eintragung in das Gesundheitsberuferegister

Registrierungspflichtige Berufsgruppen

Seit 2018 wird gem § 1 GBRG für die ordnungsgemäße Berufsausübung bestimmter Gesundheitsberufe, die über keine Standesvertretung verfügen, die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister vorausgesetzt. Zurzeit sind von dieser Registrierungspflicht ua auch Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe nach GuKG umfasst. Hierbei findet man die Regelung zur verpflichtenden Registrierung im jeweiligen Berufsgesetz. Daraus folgt, dass für Angehörige der Pflegeberufe die Verpflichtung zur Eintragung in das Gesundheitsberuferegister im GuKG geregelt wird. Für Angehörige des gehobenen Dienstes ist die obligatorische Eintragung in § 27 Abs 1 Z 5 GuKG vorgesehen. In § 85 Abs 1 Z 5 GuKG findet sich die gleiche Bestimmung auch für die Pflege(fach)assistenzberufe.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Medizin und Pflege in unserem Shop! Zum Shop