2.8.3 Verfahrensablauf
Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen der Nostrifikation
Beim Nostrifikationsverfahren handelt es sich um das Pendant zum Anerkennungsverfahren. Im Rahmen der Nostrifikation wird – wie auch beim Anerkennungsverfahren – überprüft, ob eine ausländische Ausbildung in theoretischer und praktischer Hinsicht derjenigen in Österreich entspricht. Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit werden sowohl die theoretischen als auch die praktischen Ausbildungsteile des ausländischen Ausbildungssystems herangezogen, da nach § 32 Abs 6 GuKG aF, welcher nach § 89 Abs 2 GuKG immer noch anzuwenden ist, die im Ausland absolvierte Ausbildung sowohl bezüglich des Gesamtumfanges als auch der Ausbildungsinhalte dem österreichischen Ausbildungsniveau entsprechen muss.