12.2.2 Gesetzliche Grundlagen
Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt in weiten Teilen den Umgang mit Medikamenten. In den Einrichtungen und Diensten sind vor allem die Vorschriften über die Verschreibung und Abgabe von Medikamenten von hoher Bedeutung. Behandlungspflege/Medikamentengabe darf nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgen. So werden verschreibungspflichtige bzw rezeptpflichtige Medikamente von Apotheken auch nur abgegeben, wenn eine schriftliche ärztliche Verordnung (Rezept) vorliegt. Telefonisch besprochene Anordnungen sollten vermieden werden. Insofern sie doch erfolgen, müssen sie auf jeden Fall dokumentiert werden (VuG-Prinzip = vorgelesen und genehmigt). Es sollte außerdem kenntlich gemacht werden, wer (Handzeichen/Unterschrift) mit wem kommuniziert hat. Wichtig: Keine Medikamentengabe ohne dokumentierte ärztliche Anordnung!