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Dominik Rammelmüller | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.1 Bestimmungen zum Datenschutz

Grundsätzliche datenschutzrechtliche Regelungen

Da Gesundheitsdaten als „besondere Kategorie“ personenbezogener Daten und damit als besonders sensibel und schutzwürdig eingestuft sind (siehe Art 9 DSGVO), bedarf es zu deren Verarbeitung einer besonderen Rechtfertigung. Die Gesundheitsdatenverarbeitung bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung über MyHealth@EU wird mit dem Zweck der Gesundheitsvorsorge sowie aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich öffentliche Gesundheit begründet (siehe Art 9 Abs 2 lit h und i DSGVO).

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