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Florian Höllwarth | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Patientenanwaltschaften – Patientenvertretungen

Die Patientenanwaltschaften oder Patientenvertretungen • [Fußnote: Aigner/Kletecka/Kletecka-Pulker/Memmer (Hrsg), Handbuch Medizinrecht (2017). sind in jedem Bundesland eingerichtet und sind unabhängige und weisungsfreie Einrichtungen zur Sicherung der Rechte und Interessen von Patientinnen und Patienten sowie – in manchen Bundesländern – von pflegebedürftigen Menschen. Die Zuständigkeiten der Patientenanwaltschaften erstrecken sich in erster Linie auf Krankenanstalten, in einigen Bundesländern auch auf die niedergelassenen Ärzte, Pflegeheime und alle anderen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich. Die Patientenanwaltschaften informieren über Patientenrechte und vermitteln bei Streitfällen, klären Mängel und Missstände auf und unterstützen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung nach Behandlungsfehlern. Die Dienstleistungen der Patientenanwaltschaften sind kostenlos. Österreichweit hat sich nunmehr eine Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte (ARGE Patientenanwälte) formiert.

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