12.10.2 Verantwortlichkeit „nach innen“
Die Verantwortlichkeit nach innen, dh intern, betrifft die Verantwortlichkeit der jeweiligen Mitarbeiter gegenüber ihrem Dienstgeber. Hierzu findet sich keine Regelung im KA-AZG. Dem Dienstgeber stehen dafür die allgemeinen arbeitsrechtlichen Gestaltungsmittel zur Verfügung. So kann der Dienstgeber etwa bestimmte Mitarbeiter ersuchen bzw ihnen anordnen, den Dienstplan zu erstellen. Diesfalls sind die betreffenden Dienstnehmer jedoch nicht gegenüber den Behörden wie etwa dem Arbeitsinspektorat für die Rechtskonformität des Dienstplans und die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben verantwortlich.