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Dokument-ID: 1141638
12.10.1 Verantwortlichkeit „nach außen“ – gegenüber Behörden
Die Verantwortlichkeit „nach außen“ betrifft die Verantwortlichkeit gegenüber Behörden. Bezüglich der Verantwortlichkeit nach außen sind vor allem folgende fünf Punkte relevant: