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Dokument-ID: 1141621
12.3.2 Arbeitszeithöchstgrenzen mit Betriebsvereinbarung – KA-AZG Stufe 2 – maximale Dienstdauer
In der Stufe 2 des KA-AZG – bei im Einvernehmen mit den Vertretern der betroffenen Dienstnehmer abgeschlossener Arbeitszeiterhöhungs-Betriebsvereinbarung gelten folgende Arbeitszeithöchstgrenzen: