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Konrad Stockinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.2.3 Registrierung von Arzneispezialitäten

Gewisse Gruppen von Arzneimitteln unterliegen keiner Zulassungspflicht, sondern bedürfen für die Abgabe in Österreich lediglich einer Registrierung. Dies sind insbesondere folgende:

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