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Dokument-ID: 1141758
3.7 Voraussetzungen für eine Entschädigung
Das KAKuG enthält nur wenige bundesgesetzliche Vorgaben, sodass sich unterschiedliche Systeme und Vorgangsweisen in den Ländern entwickeln.
Folgende Eckpunkte sind in den Landesgesetzen grundsätzlich vorgegeben: