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Dokument-ID: 1151547
13.7 Verabreichung von Arzneimitteln
Die Frage, wer Arzneimittel verabreichen darf, ist in der österreichischen Rechtsordnung streng geregelt. Grundsätzlich ist zwischen ärztlichem Personal, anderen Gesundheitsberufen und Betreuungsberufen zu unterscheiden.