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Dokument-ID: 1153453
3.1.2 Berufsausübung
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege kann die Tätigkeit
- im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses,
- freiberuflich oder
- im Wege der Arbeitskräfteüberlassung ausüben.