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Dokument-ID: 1153452
3.1.1 Berufsberechtigung
Die Berufsberechtigung entsteht (automatisch) bei Vorliegen der im GuKG angeführten Voraussetzungen.
Zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind Personen berechtigt, die