3.3 Überblick: Schlichtungsstellen, Patienten-Entschädigungsfonds
Schlichtungsstellen sind Einrichtungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung, die meist in einem einfachen, ohne große Förmlichkeiten geführten Verfahren Empfehlungen zur Lösung von Streitfällen treffen. Die Entscheidungen der Schlichtungsstellen sind für die Beteiligten rechtlich nicht bindend. Ihre Hauptaufgabe ist die außergerichtliche Herbeiführung einer Einigung bei Konflikten zwischen Patienten und Arzt, wenn eine medizinische Fehlbehandlung behauptet wird. Im zahnärztlichen Bereich sind eigene Patientenschlichtungsstellen bei den Landeszahnärztekammern und bei der Bundeszahnärztekammer eingerichtet.