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Dokument-ID: 1141735
1.8 Wrongful birth/wrongful life/wrongful conception/wrongful pregnancy
Wrongful birth
Unter dem Begriff „wrongful birth“ versteht man, dass den Eltern eines Kindes im Zusammenhang mit dessen Geburt Schadenersatzansprüche zukommen, unter der Voraussetzung, dass ein während der Schwangerschaft eingetretenes ärztliches Fehlverhalten nicht verhindert wurde, obwohl die Rechtsordnung dies erlaubt hätte und das Kind schwer- oder schwerstbehindert zur Welt gekommen ist.