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Lukas Stärker | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.1.3 Arbeitsruhegesetz (ARG)

Das ARG • [Fußnote: BGBl 1983/144 idF BGBl I 2022/58. gilt für sämtliche in Spitälern und Pflegeheimen beschäftigte Personen und gewährt diesen einmal pro Woche einen Anspruch auf wöchentliche Ruhezeit im Ausmaß von 36 Stunden (Wochenendruhe oder Wochenruhe).

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