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Neu Dokument-ID: 1141614

Lukas Stärker | Praxiswissen | Fachbeitrag

12 Zum Arbeitszeitregime in Spitälern und Pflegeheimen

Für Spitäler und Pflegeheime finden folgende Arbeitszeitregelungen Anwendung:

  • Für in Spitälern als Angehörige von Gesundheitsberufen Tätige und Personen, die sonst zur Aufrechterhaltung des Dienstes unbedingt erforderlich sind, gelten
    • das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) und
    • das Arbeitsruhegesetz (ARG) sowie
    • – sofern es sich um dort tätige Privatangestellte und Arbeiter handelt – auch der Abschnitt 6a des Arbeitszeitgesetzes (§§ 19b–19g AZG).

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