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Dokument-ID: 1141629
12.7 Abwesenheitszeiten (Krankenstände, Urlaub)
Abwesenheitszeiten • [Fußnote: Siehe Stärker, Kommentar KA-AZG, 8. Auflage, (2021) § 3 Erl 4.4.1. und 4.4.2.] spielen bei der Dienstplangestaltung eine wesentliche Rolle. Dieser Bedeutung war sich auch der Gesetzgeber bewusst und hielt bereits in den Materialien zur KA-AZG-Stammfassung im Jahr 1997 fest, dass „Abwesenheitszeiten aus Urlaubs-, Krankheits- und sonstigen Abwesenheiten als neutrale Zeiten gelten“ (vgl RV 386 BlgNR XX. GP. 12).