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Florian Höllwarth | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7 Freiheitsentziehung

Die strafbaren Handlungen gegen die Freiheit • [Fußnote: Birklbauer in Resch/Wallner (Hrsg), Handbuch Medizinrecht, 3. Auflage, (2020) Strafrechtliche Haftung der Gesundheitsberufe Rz 146. (§§ 99 bis 110 StGB) schützen verschiedene Aspekte der individuellen Freiheit. Die Freiheitsentziehung (§ 99 StGB) erfasst die Fortbewegungsfreiheit als Freiheit der Ortsveränderung. • [Fußnote: Schwaighofer in WK2 § 99 Rz 1 f; Kienapfel/Schroll, StudB BT I, 4. Auflage, § 99 Rz 3; Bertel/Schwaighofer/Venier, BT I14 § 99 Rz 1; Birklbauer in PK-StGB § 99 Rz 1; präzisierend Schmoller in SbgK § 99 Rz 11 ff.

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