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Florian Höllwarth | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.1 Träger der Krankenanstalt

Krankenanstaltenträger

Träger der Krankenanstalt sind vor allem die Bundesländer, Gemeinden und Sozialversicherungsträger. Aufgrund von Ausgliederungen kommen auch privatrechtlich organisierte Rechtsträger in Betracht. Der Patient schließt in der Regel einen Behandlungsvertrag mit der Krankenanstalt ab, wenn er aufgenommen wird. Ist der Patient zB aufgrund von Bewusstlosigkeit nicht geschäftsfähig, jedoch eine Heilbehandlung notwendig, dann kommt nach den Bestimmungen der Geschäftsführung ohne Auftrag in vielen Punkten dennoch ein vertragsähnliches Schuldverhältnis zustande. Den Träger der Krankenanstalt trifft dann aufgrund des vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses Pflichten.

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