Neu
Dokument-ID: 1141708
1.2 Haftpflichtige Personen
Nachstehende Personen kommen als haftpflichtig in Betracht:
- Träger der Krankenanstalt
- Angestellter Arzt oder sonstiger Angehöriger eines Gesundheitsberufes
- Freiberufliche Angehörige eines Gesundheitsberufes
- Gruppenpraxis
- Belegarzt, Beleghebamme
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsträger nach dem AHG