Neu
Dokument-ID: 1151541
13.3 Einfuhr von Arzneimitteln
Die österreichische Rechtsordnung sieht eine Möglichkeit zum Inverkehrbringen einer Arzneimittelspezialität ohne Zulassung, Registrierung oder Genehmigung vor. Die diesbezüglichen Regelungen finden sich im Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG).