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Dokument-ID: 1141641
12.11 Fazit
Zweck der diversen Arbeitszeitregelungen, die im Spitalsbereich sowie im Bereich der Pflegeheime Anwendung finden, ist
- sowohl der Schutz der Arbeitnehmer (Arbeitnehmerschutz), als auch
- der Patientenschutz.