2.6.1 Grundsätzliches zur Rot-Weiß-Rot-Karte
Aufenthaltstitel Rot-Weiß-Rot-Karte
Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte), welche im § 41 NAG näher geregelt ist, handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der nach Abs 5 leg cit eine befristete Niederlassung in Österreich gestattet und die Beschäftigung bei einem konkreten AG ermöglicht. Die Beantragung dieses Aufenthaltstitels ist nur bestimmten im Gesetz ausdrücklich angeführten Personen gestattet. Neben anderen Personengruppen sind nach § 20d Abs 1 AuslBG auch ausländische Fachkräfte in Mangelberufen dazu befugt, einen Antrag auf Erteilung der RWR-Karte zu stellen. Welche Berufe zu den Mangelberufen gehören, kann gem § 13 Abs 1 AuslBG der Fachkräfteverordnung entnommen werden.