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Dokument-ID: 1151539
13.2.2 Zentrale Zulassung
Neben der nationalen Zulassung, die nur für das jeweilige Land Gültigkeit hat, ist auch eine zentrale Zulassung für den gesamten EU-Raum möglich. Die maßgebliche EU-Verordnung (EG 726/2004) unterschiedet zwischen der obligatorischen und fakultativen Zulassung.