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Dokument-ID: 1141640
12.10.3 Strafbestimmungen
Das KA-AZG sieht, wie auch das ARG und das AZG, diverse Strafbestimmungen vor und differenziert hierbei zwischen privatem Bereich und öffentlichem Dienst. Während im privaten Bereich KA-AZG-Übertretungen mit Geldstrafen sanktioniert werden, ist im Bereich des öffentlichen Dienstes als Sanktion die Meldung an das übergeordnete Organ oder die Anzeige an die Aufsichtsbehörde vorgesehen.