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Dokument-ID: 1151537
13.2.1 Nationale Zulassung
Bei einem arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren werden insbesondere die Sicherheit, die Qualität und die Wirksamkeit eines Arzneimittels geprüft. Einen Antrag auf Zulassung können dabei Gewerbetreibende, die zur Herstellung oder zum Großhandel mit Arzneimitteln berechtigt sind, Betreiber einer Apotheke oder Pharmaunternehmen stellen.