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Dokument-ID: 1141634
12.8.3 Vorübergehende Arbeitszeitverlängerungen
§ 8 Abs 3 bis 5 KA-AZG ermöglichen die Vereinbarung vorübergehender Arbeitszeitverlängerungen. Dafür müssen folgende sechs Voraussetzungen erfüllt sein: