© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1141618

Lukas Stärker | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.1.4 Leitende Dienstnehmer

Von der Anwendung von KA-AZG, AZG und ARG ex lege ausgenommen sind leitende Dienstnehmer. • [Fußnote: Zum Begriff und den Auswirkungen im Detail siehe Stärker, Kommentar KA-AZG8 (2021) § 1 Erl 31, § 12 Erl 1 sowie Stärker in Gruber-Risak/Mazal, Das Arbeitsrecht, 41. Auflage, IX. Das Arbeitnehmerschutzrecht Rz 100. Das sind Personen, denen maßgebliche Führungsaufgaben eigenverantwortlich übertragen wurden. In unserem Bereich sind das idR Mitglieder der Kollegialen Führung und Abteilungsleiter, so die Abteilung eine gewisse Größe hat und ihnen maßgebliche Führungsaufgaben obliegen. Nicht erforderlich ist die Befugnis zur selbstständigen Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Medizin und Pflege in unserem Shop! Zum Shop