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Dokument-ID: 1141744
2.4 Sterilisation, Geschlechtsumwandlung
Für eine Sterilisation muss der Patient über 25 Jahre alt sein, um in den Eingriff durch einen Arzt rechtswirksam einwilligen zu können. Auch hier ist eine umfassende Aufklärung Voraussetzung für die Gültigkeit der Einwilligung. Vor der Vollendung des 25. Lebensjahres kann er rechtswirksam einwilligen, sofern die Einwilligung nicht als sittenwidrig anzusehen ist.