10.4 Welche Tätigkeiten können von Ärzten an diplomiertes Pflegepersonal delegiert werden?
§ 15 GuKG aF enthielt einen umfangreichen beispielhaften Katalog der delegierbaren Tätigkeiten, welcher durch die GuKG-Novelle 2024 entfallen ist, da sich dieser in der Praxis nicht als ausreichend zukunftsorientiert erwiesen hat. Da sich die Kompetenzen jedoch in der Praxis zunächst weiterhin an dem vor dieser Novelle in § 15 Abs 4 GuKG demonstrativ umschriebenen Katalog orientieren werden und es häufig zu Abgrenzungsproblemen kommt, werden die Tätigkeiten im Folgenden im Überblick dargestellt.