13.8 Marktüberwachung
Die Marktüberwachung im Arzneimittelbereich wird als Pharmakovigilanz bezeichnet. Sie erfolgt in einem europaweit koordinierten System unter Beteiligung nationaler Behörden, der Europäischen Arzneimittelagentur und der Europäischen Kommission und hat zum Ziel, dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen die nötigen Informationen zukommen zu lassen, um zu verhindern, dass gesundheitsgefährdende Arzneimittel an Patienten abgegeben werden. Dementsprechend sind Angehörige verschiedener Gesundheitsberufe und Zulassungs- oder Registrierungsinhaber verpflichtet, Meldungen bei entsprechenden Auffälligkeiten zu machen.