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Dokument-ID: 1012622
6.2 Änderungsmeldung
Der Dienstgeber hat jede bedeutsame Änderung für die Pflichtversicherung, die nicht durch die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) erfasst ist, mit einer Änderungsmeldung innerhalb von sieben Tagen zu melden.