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Diana Holzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.6 Betriebspension

Definition

Unter einer Betriebspension versteht man eine ergänzende Leistung des Arbeitgebers zur gesetzlichen Pension des Arbeitnehmers. Sie kann als Alters-, Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpensionen ausgestaltet sein.

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